Projektentwicklung
Hierzu gehören Untersuchungen, unternehmerischen Entscheidungen, Planungen und anderen bauvorbereitenden Maßnahmen, sowie die Absicherung der baulichen oder sonstigen Nutzung im wirtschaftlichen Bereich. Im Bereich des Wohnungsbaus beschränkt sich die Projektentwicklung mitunter auf die Suche nach geeigneten Grundstücken und deren Beplanung unter den Gesichtspunkten und der Beachtung des geltenden Baurechts.
Unter dem Begriff Projektentwicklung bezeichnet man die Konzeption und die Erstellung von Projekten. Diese besteht aus der Summe einer Vielzahl an verschiedenen Tätigkeiten und Faktoren, welche erforderlich oder zweckmäßig sind, um eine Nutzung eines oder mehrerer Grundstücke vorzubereiten.
Ziel der Projektentwicklung ist eine Einbindung von umfassenden Leistungen. Grundlegende Dinge wie der Erwerb von Grundstücken beziehungsweise dem Baugrund und die darauf beruhende Planung gehören ebenso zum Punkt der Projektentwicklung, wie die Finanzierung des Vorhabens. Der Bau von schlüsselfertigen Bauten sowie der anschließende Verkauf oder Betrieb selbiger sind ebenso Gesichtspunkte die wie die bereits dargelegten Leistungen unter dem Begriff Projektentwicklung zusammengefasst werden.
Entsprechend einer Definition nach ihrer Aufgabe ist die Projektentwicklung also die Kombination der Faktoren Standort, Kapital und Projektidee.