Bauüberwachung

Die Ausführung selbst muss übereinstimmen mit den anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Vorschriften. Sie soll unter den Gesichtspunkten von Umweltschutz und der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten vollzogen werden.

Herzenssache der Bauüberwachung ist die Kontrolle der termin- und qualitätsgerechten Ausführung der Arbeiten – auch nach wirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Überlegungen.

Die Grundleistungen der Objektüberwachung sind breit gefächert: Von der Überwachung der Ausführung des Objekts über die Koordination der an des beteiligten Personals und der Kontrolle und eventuellen Detailkorrektur von Fertigteilen bis hin zum Aufstellen und Einhalten eines Zeitplanes.
Ebenso ordentlich will das Bautagebuch geführt sein, auch die Abnahme der Bauleistungen, die Rechnungsprüfung und die Feststellung der Kosten und die Kontrolle derselben werden zum Begriff Bauüberwachung gewertet. Ein gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, eine Auflistung der Gewährleistungsfristen und die Überwachung der Beseitigung festgestellter Mängel  gehören ebenso dazu wie die abschließende Übergabe des Objekts.

Kurzum: Die Bauüberwachung stellt sicher, dass alles in den Bahnen läuft, in denen es dies auch soll.